Unfall – was tun?
Jeder Verkehrsunfall ist anders. Bei Personenschaden wird z.B. erst der Notarzt kontaktiert, natürlich die Polizei, Abschleppdienst etc. Irgendwann steht man vor dem Thema KFZ-Schaden und Schadenersatz und fragt sich, wer zahlt – und wieviel? Hier kommt der KFZ-Gutachter zum Einsatz
Schritt 1:
Schritt 2:
Schritt 3:
Schritt 4:
FAQ
Sind Sie unverschuldet mit Ihrem Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt worden, sollten Sie im eigenen Interesse unbedingt folgende Punkte beachten:
Es steht Ihnen frei, einen Sachverständigen zur Beweissicherung und Feststellung des Schadenumfangs und der Schadenhöhe zu beauftragen – auch wenn die Versicherung ohne Ihre Zustimmung bereits einen Sachverständigen bestellt hat oder schickt.
Die Kosten für das Sachverständigengutachten sind erstattungspflichtig. Bei sogenannten Bagatellschäden mit einer Schadenhöhe zwischen 600,00 und 750,00 € reicht als Schadensnachweis zumeist der Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt aus.
Mit einer vollständigen Beweissicherung über Schadenumfang und Schadenhöhe stellen Sie sicher, dass Ihnen Schadenersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden. Die Beweissicherung über die Schadenhöhe gewährleistet auch, dass der Unfallschaden vollständig erkannt und ggf. beseitigt werden kann. Kommt es später zu Auseinandersetzungen über Schadenhöhe, Unfallhergang oder die Ausführung der Reparatur, kann eine Beweissicherung über Schadenart und -umfang hilfreich sein.
Mit Hilfe des Gutachtens wird die unfallbedingte Ausfallzeit des Fahrzeuges festgestellt. Ersatzansprüche wie ein Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung lassen sich mit einem Gutachten besser belegen.
Sind Sie auf Ihr Fahrzeug angewiesen und können es aufgrund des Unfallschadens nicht nutzen, haben Sie für die Dauer der Reparatur bzw. Beschaffung eines neuen Fahrzeugs Anspruch auf ein gleichwertiges Mietfahrzeug. Näheres hierzu erfahren Sie von einem Autovermieter in Ihrer Nähe.
Können Sie Ihr Fahrzeug nicht nutzen und benötigen trotzdem keinen Mietwagen, dürfen Sie statt des Mietwagens eine Nutzungsausfallentschädigung geltend machen oder viagra online kaufen. Deren Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Fahrzeugtyp und kann von Ihrem Kfz-Sachverständigen ermittelt werden.
Möchten Sie Ihr instandgesetztes Fahrzeug weiterverkaufen, sind auch behobene Unfallschäden in der Regel offenbarungspflichtig. Mit einem Schadengutachten und beigefügten Fotos können Sie gegenüber einem Kaufinteressenten den Schadenumfang exakt belegen.
Die Höhe eines eventuellen Wertminderungsanspruches kann in der Regel erst durch ein Gutachten belegt werden. Mit Unterstützung eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen können Sie als Autofahrer unter Umständen eine Wertminderung bis zu mehreren tausend Euro geltend machen!
Auf der Basis eines Schadengutachtens können Sie sich die Reparaturkosten vom Unfallgegner erstatten lassen.
Sie haben das Recht, Ihr Fahrzeug in einer von Ihnen ausgewählten Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren zu lassen.
Schadenmanagement:
Vorsicht ist geboten.
Behalten Sie stets die Kontrolle über die Abwicklung des Unfallschadens, auch wenn Ihnen insbesondere von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die gesamte Abwicklung des Schadens angeboten wird. Lassen Sie es nicht zu, dass ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger durch sogenanntes Schadenmanagement ausgeschaltet wird.
Schutz für alle Unfallbeteiligten
Der unabhängige Kfz-Sachverständige trägt dazu bei, dass auch die gegnerische Versicherung vor unzutreffenden Schadenersatzforderungen bewahrt wird – zum Vorteil aller Versicherungsnehmer, die mit ihren Prämien letztlich die Schadenbehebung finanzieren.
Beauftragen Sie zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl, muss die Versicherung des Schädigers hierfür die Kosten tragen.